Verantwortlich:
Verantwortlichen für die Webseiten-Inhalte ist Mario Franchini
Kontakt:
Naturheilpraxis Petra Franchini
Lange Str. 42
89129 Langenau
Tel.: 07345-5061800
PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten er-hebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Petra Franchini
Praxisname: Naturheilpraxis Petra Franchini
Adresse: Lange Straße 42, 89129 Langenau
Telefon: 07345-5061800
Sie erreichen die/den zuständige/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Name: Petra Franchini
Anschrift: Lange Straße 42
89129 Langenau
Telefon: 07345-5061800
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Heilpraktiker und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zäh-len Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kas-senärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärzte-kammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistun-gen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Be-handlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Ab-schluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewah-rungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.
5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen be-nötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschwe-ren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Name:
Anschrift:
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Ihr Praxisteam
Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung
Vertragsgegenstand ist eine Heilpraktikertypische Heilkunde Behandlung. Heilpraktikerbehandlung umfassen unter anderem auch wissenschaftlich nicht anerkannte Naturheilkunde -Heilverfahren.
Honorar
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Für die Erstanamnese mit umfangreicher, ausführlicher Besprechung, messen mit Vegatest-Expert und anschliessender Behandlung mit entweder Bioresonanz, Matrix oder Magnetfeldtherapie , beträgt die Vergütung 175,00 Euro. Eine einfache problembezogene Diagnose (Messen und Therapie) kostet 75,00 Euro. Folgebehandlungen mit Messen und Therapie, Bioresonanz oder Magnetgfeld, werden mit 75,00 Euro berechnet. Folgebehandlung mit Messen und Matrixbehandlung werden mit 95,00 berechnet.
Die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ggf. der Analog-Ziffern der GOÄ kommen hier nicht zur Anwendung.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und nach dem kalenderbezogenen Datum der Rechnungstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
Die Patientin/Der Patient wurde ausführlich über die Therapien informiert und darüber aufgeklärt, dass die Behandlungskosten von Versicherungen und Beihilfestellen unter Umständen nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Die Praxis schützt die personenbezogenen Daten der Patientin/des Patienten und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Praxis hat das Recht, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Kostenträger, weiter- bzw. mitbehandelnde Therapeuten, Reha-Einrichtungen etc.) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientin/des Patienten. Dafür ist eine schriftliche Einwilligungserklärung notwendig. Der Speicherung personenbezogener Daten kann jederzeit widersprochen werden. Bei Löschung der personenbezogenen Daten hat die Praxis die rechtlichen Aufbewahrungsfristen zu Beachten.
Es wurde über das Bestellsystem in meiner Praxis informiert:
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, kann es zu einem Ausfall Honorar in Höhe eines durchschnittlichen Behandlungshonorars (mindestens …65…Euro) kommen, sofern der Termin nicht erneut vergeben werden konnte.